Weitere Entscheidung unten: VG Oldenburg, 03.06.2009

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09   

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https://dejure.org/2010,13655
VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09 (https://dejure.org/2010,13655)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.09.2010 - 5 A 346/09 (https://dejure.org/2010,13655)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. September 2010 - 5 A 346/09 (https://dejure.org/2010,13655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 KHG, § 17 Abs 3 KHG HE 2002, § 17 Abs 5 KHG HE 2002, § 19 KHG HE 2002
    Aufnahme in den Krankenhausplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines auf onkologische Krankheitsbilder spezialisierten Fachzentrums auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Hessen; Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum für einen Feststellungsbescheid der Behörde i.R.d. Festlegung der Bedarfsanalyse für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines auf onkologische Krankheitsbilder spezialisierten Fachzentrums auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Hessen; Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum für einen Feststellungsbescheid der Behörde i.R.d. Festlegung der Bedarfsanalyse für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 9 S 2124/00

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsgerechtigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Im diesem Zusammenhang legt § 17 Absatz 3 in Verbindung mit § 19 Absatz 2 HKHG lediglich fest, dass der nach Versorgungsgebieten gegliederte Krankenhausplan bedarfsgerechte Krankenhäuser nach Standort, Fachgebiet und der Gesamtbettenzahl oder einer sonstigen Kapazität bestimmt (vgl. zum Baden- Württembergischen Krankenhausgesetz, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2002 - 9 S 2124/00 -, MedR 2003, 107).

    Kommen aus fachärztlicher Sicht, etwa durch eine Novellierung der Weiterbildungsordnung, neue Versorgungsangebote hinzu, muss die Krankenhausplanung dies berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2002 - 9 S 2124/00 -, a.a.O., 108).

    Vielmehr muss die zuständige Behörde gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 KHG unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der Vielfalt der Krankenhausträger nach pflichtgemäßem Ermessen abwägen, welches der in Betracht kommenden Krankenhäuser den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 -, a.a.O., gebilligt durch das BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209; dem BVerwG folgend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2002 - 9 S 2124/00 -, a.a.O., OVG Weimar, Urteil vom 25. September 2006 - 2 KO 75/05 -, ThürVBl 2007, 112; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 2003 4 Bf 437/02 -, juris; vgl. zur Kritik an dieser Rechtsprechung: Quaas/Zuck, a.a.O. § 25 Rn. 350 - 352 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Vielmehr muss die zuständige Behörde gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 KHG unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der Vielfalt der Krankenhausträger nach pflichtgemäßem Ermessen abwägen, welches der in Betracht kommenden Krankenhäuser den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 -, a.a.O., gebilligt durch das BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209; dem BVerwG folgend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2002 - 9 S 2124/00 -, a.a.O., OVG Weimar, Urteil vom 25. September 2006 - 2 KO 75/05 -, ThürVBl 2007, 112; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 2003 4 Bf 437/02 -, juris; vgl. zur Kritik an dieser Rechtsprechung: Quaas/Zuck, a.a.O. § 25 Rn. 350 - 352 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Wenn nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - aber die nachträgliche Herausnahme eines Krankenhauses aus den Krankenhausplan zu einer tunlichst zu vermeidenden Fehlinvestition führe, so werde damit deutlich, dass der förderungsrechtliche Aspekt einer Planaufnahme zu Ungunsten bisheriger leistungserbringender Krankenhäuser ein Belang sei, der bei der Entscheidung über die Planaufnahme eines Neubewerbers ebenfalls berücksichtigt werden dürfe.
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Zum anderen ist ein Krankenhaus aber auch dann bedarfsgerecht, wenn es neben anderen Krankenhäusern geeignet ist, den vorhandenen Bedarf zu decken (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 -, NJW 1987, 2318 [2320]).
  • OVG Hamburg, 12.02.2003 - 4 Bf 437/02

    Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser; Regelung der Krankenhauspflegesätze;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Vielmehr muss die zuständige Behörde gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 KHG unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der Vielfalt der Krankenhausträger nach pflichtgemäßem Ermessen abwägen, welches der in Betracht kommenden Krankenhäuser den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 -, a.a.O., gebilligt durch das BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209; dem BVerwG folgend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2002 - 9 S 2124/00 -, a.a.O., OVG Weimar, Urteil vom 25. September 2006 - 2 KO 75/05 -, ThürVBl 2007, 112; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 2003 4 Bf 437/02 -, juris; vgl. zur Kritik an dieser Rechtsprechung: Quaas/Zuck, a.a.O. § 25 Rn. 350 - 352 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Vielmehr trifft die Behörde ihre Entscheidung nach außen eigenverantwortlich, der Plan bindet sie aber im Sinne einer innerdienstlichen Weisung (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, DVBl 2009, 44 ff. mit umfangreichen Nachweisen der ständigen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Dies kann an dieser Stelle jedoch dahinstehen, da nach der Sachlage des für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkts der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 4.98 -, Juris) das Strukturkonzept der projektierten Klinik der Klägerin das Alleinstellungsmerkmal eines überragenden medizinischen Angebots nicht (mehr) erfüllt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2009 - 13 A 2603/08

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Lands

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Weder hinsichtlich der Bedarfsanalyse noch hinsichtlich der Krankenhausanalyse steht der zuständigen Landesbehörde deshalb ein Planungs- oder ein Beurteilungsspielraum zu (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 13 A 2603/08 -, Juris; Quaas/Zuck, Medizinrecht, 2. Auflage 2008, § 25 Rn. 358, Fn. 413 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Frankfurt/Main, 27.08.2007 - 5 E 2356/05

    Aufnahme einer privaten Spezialklinik in einen Krankenhausplan (hier:

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.2010 - 5 A 346/09
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. August 2007 - 5 E 2356/05 (2) - mit Ausnahme der Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Klägerin zu 1. - abgeändert.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2017 - 5 B 6.17

    Aufnahme einer Schmerzklinik in den Krankenhausplan mit Betten für multimodale

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 3 B 17.11 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 7 und juris, Rn. 4 f., in Bestätigung des vorgehenden Urteils des VGH Kassel vom 29. September 2010 - 5 A 346/09 -, LKRZ 2011, 74 = juris; vgl. ferner Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64 ff. = juris Rn. 27), dass es mit §§ 1 und 6 KHG in Einklang steht, wenn die Ermittlung des landesweiten Versorgungsbedarfs in Bezug auf die fachliche Gliederung an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer anknüpft.

    Würde z.B. das ärztliche Weiterbildungsrecht aufgrund eines geänderten Erkenntnisstandes die multimodale Schmerztherapie als eigenständiges Gebiet regeln, bestünde Anlass, diese Entwicklung auf ihre Übernahmefähigkeit in die Krankenhausplanung zu prüfen (hierzu vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 29. September 2010 - 5 A 346/09 -, LKRZ 2011, 74 ff. und juris Rn. 28 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 13 LB 354/18

    Auswahlentscheidung; Bedarfsermittlung; Berufung; Fachrichtung; Gebiet

    Stellt sich die neurologische Frührehabilitation Phase B danach nicht als "Fachrichtung" der Medizin im Sinne des § 4 Abs. 3 NKHG, sondern als ein fachrichtungsübergreifendes medizinisches Versorgungsangebot dar, ist die Krankenhausplanungsbehörde von vorneherein nicht verpflichtet, für einen Bedarf an der Versorgung von Patienten in der neurologischen Frührehabilitation Phase B im Krankenhausplan Planbetten auszuweisen (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen: BVerwG, Beschl. v. 25.10.2011 - BVerwG 3 B 17.11 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 7; Hessischer VGH, Urt. v. 29.9.2010 - 5 A 346/09 -, juris (keine Aufnahme eines auf onkologische Krankheitsbilder spezialisierten interdisziplinären Fachzentrums in den Krankenhausplan); OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 5.10.2017 - OVG 5 B 6.17 -, juris (keine Aufnahme einer Schmerzklinik in den Krankenhausplan mit Betten für multimodale Schmerztherapie); Senatsurt. v. 15.4.2015 - 13 LB 91/14 -, juris (keine Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan für die interdisziplinäre Behandlung psychischer Begleiterkrankungen an Diabetes mellitus erkrankter Patienten); VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.4.2002 - 9 S 2124/00 -, juris (keine Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhauspan für die Diagnostik und Therapie von Gefäßkrankheiten)).
  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

    Denn um dem Gebot einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung qualitativ und quantitativ Rechnung zu tragen, muss die Bedarfsplanung die notwendigen Fachgebiete - und damit auch die einzelnen in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten - abdecken (Urteil des Senats vom 29. September 2010 - 5 A 346/09 -, LKRZ 2011, 74 - 75 = Juris Rn. 28).
  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 168/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

    Denn um dem Gebot einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung qualitativ und quantitativ Rechnung zu tragen, muss die Bedarfsplanung die notwendigen Fachgebiete - und damit auch die einzelnen in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten - abdecken (Urteil des Senats vom 29. September 2010 - 5 A 346/09 -, LKRZ 2011, 74 - 75 = Juris Rn. 28).
  • VG Saarlouis, 12.03.2013 - 2 K 611/11

    Zügiger Planbettenabbau als gesetzliches Ziel der Krankenhausplanung;

    dazu etwa VGH Kassel, Urteil vom 29.9.2010 - 5 A 346/09 -, zitiert nach juris; ferner Urteile des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26.6.2007 - 3 K 342/06 und 3 K 343/06 -, m.w.N., dokumentiert bei juris.
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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19241
VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09 (https://dejure.org/2009,19241)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 5 A 346/09 (https://dejure.org/2009,19241)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 5 A 346/09 (https://dejure.org/2009,19241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Klagebefugnis von Berufsfischern gegen Offshore-Windpark in der Nordsee

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 Abs. 1 GG; § 4 BImSchG; § 9 Abs. 1 BImSchG; § 16 Abs. 1 Nds. FischG
    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; Klagebefugnis von Berufsfischern gegen einen Offshore-Windpark in der Nordsee i.R.e. Drittanfechtungsklage; Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs am Fischfang in den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gericht weist Klagen von Fischern gegen Offshore-Windparks ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsfischer ./. Nordsee-Offshore-Windpark

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; Klagebefugnis von Berufsfischern gegen einen Offshore-Windpark in der Nordsee i.R.e. Drittanfechtungsklage; Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs am Fischfang in den ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 4795/03
    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Die durch diese Verordnung geschützten zentralen Güter wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Meeresumwelt dienen dem Schutz der Allgemeinheit, ohne dass diese Vorschrift für einen bestimmten Personenkreis individualisierbar wäre (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Rechtsschutz setzt erst dort ein, wo eine gesetz- und rechtswidrige Entziehung dieser Chancen zur Folge hätte, dass der Gewerbebetrieb des Betroffenen schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Ein die Existenz des Gewerbebetriebes gefährdender Eingriff liegt erst dann vor, wenn absehbar ist, dass die Fischereierträge in Folge der Errichtung des Windparks in einer die Fortführung seines Gewerbebetriebes gefährdenden Weise zurückgegangen sind und überdies auch ein Ausweichen in andere Seegebiete nicht möglich ist, weil der Aktionsradios des Schiffes begrenzt und die Fangplätze wegen ihrer natürlichen Bedingungen ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, a.a.O.; dem folgend VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248ff. und OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - a.a.O.).

    Eventuell durch den Windpark verursachte verlängerte Anfahrtswege oder ein erhöhter Konkurrenzdruck auf den verbleibenden Flächen sind dabei ohne Weiteres hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 110.64 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Die der Beigeladenen erteilte Genehmigung lässt keine objektiv berufsregelende Tendenz erkennen (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004, 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04

    Offshore-Windenergiepark kontra Fischerei

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Die durch diese Verordnung geschützten zentralen Güter wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Meeresumwelt dienen dem Schutz der Allgemeinheit, ohne dass diese Vorschrift für einen bestimmten Personenkreis individualisierbar wäre (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Ein die Existenz des Gewerbebetriebes gefährdender Eingriff liegt erst dann vor, wenn absehbar ist, dass die Fischereierträge in Folge der Errichtung des Windparks in einer die Fortführung seines Gewerbebetriebes gefährdenden Weise zurückgegangen sind und überdies auch ein Ausweichen in andere Seegebiete nicht möglich ist, weil der Aktionsradios des Schiffes begrenzt und die Fangplätze wegen ihrer natürlichen Bedingungen ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, a.a.O.; dem folgend VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248ff. und OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - a.a.O.).

    Die der Beigeladenen erteilte Genehmigung lässt keine objektiv berufsregelende Tendenz erkennen (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004, 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 4795/02

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Die durch diese Verordnung geschützten zentralen Güter wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Meeresumwelt dienen dem Schutz der Allgemeinheit, ohne dass diese Vorschrift für einen bestimmten Personenkreis individualisierbar wäre (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Rechtsschutz setzt erst dort ein, wo eine gesetz- und rechtswidrige Entziehung dieser Chancen zur Folge hätte, dass der Gewerbebetrieb des Betroffenen schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Eventuell durch den Windpark verursachte verlängerte Anfahrtswege oder ein erhöhter Konkurrenzdruck auf den verbleibenden Flächen sind dabei ohne Weiteres hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 110.64 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03

    Bewilligung; drittschützende Wirkung; Gewerbebetrieb; Küstengewässer;

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Dieser unterfällt damit dem Gemeingebrauch, auf dessen Aufrechterhaltung kein Anspruch besteht und mit dem besondere Nutzungsrechte nicht verbunden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris).

    Denn die o.g. Bestimmungen ermöglichen öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Seefischerei und dienen dem Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung des Fischfangs, ohne aber den Klägern private Aneignungsrechte einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris sowie Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - NUR 2005, 604 ff.).

    Die Kläger haben hinsichtlich ihrer Fischereibetriebe keinen Anspruch auf Schaffung oder Aufrechterhaltung ihnen günstiger Benutzungsverhältnisse (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris) und müssen die erlaubte Benutzung des Meeres durch andere und rechtmäßiges Vorgehen Dritter hinnehmen, sofern dieses - hier durch den Betrieb des Windparks - den Gewerbebetrieb nicht ernsthaft in seinem Bestand gefährdet und dieser unerträglich getroffen würde.

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2005 - 7 ME 289/04

    Bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss eines Rahmenbetriebsplans für

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Denn die o.g. Bestimmungen ermöglichen öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Seefischerei und dienen dem Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung des Fischfangs, ohne aber den Klägern private Aneignungsrechte einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris sowie Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - NUR 2005, 604 ff.).

    Die der Beigeladenen erteilte Genehmigung lässt keine objektiv berufsregelende Tendenz erkennen (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004, 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Ein mögliches Fischereirecht in der Nordsee umfasst nämlich nicht den Anspruch auf einen bestimmten Fanggrund oder einen Fischreichtum (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 5 B 961/06 - V.n.b.).

    Rechtsschutz setzt erst dort ein, wo eine gesetz- und rechtswidrige Entziehung dieser Chancen zur Folge hätte, dass der Gewerbebetrieb des Betroffenen schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Die Befristung der Genehmigung auf 25 Jahre erfordert auch nach der von den Klägern zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - 7 C 101.78 - juris) keine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Bei der hier erhobenen Drittanfechtungsklage hängt die Klagebefugnis der Kläger, die nicht Adressaten des Verwaltungsaktes sind, im Sinne der so genannten Schutznormtheorie davon ab, ob die Möglichkeit einer Verletzung von Rechtsnormen besteht, die ausschließlich oder zumindest neben dem mit ihnen verfolgten allgemeinen Interesse auch dem Schutz von Individualinteressen der Kläger zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1954 - I B 196.53 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 8. März 2006 - 7 KS 146/02 - juris).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Die Klage ist danach nur dann unzulässig, wenn eine Rechtsverletzung des Klägers offensichtlich und eindeutig nach jeder denkbaren Betrachtungsweise unmöglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 - juris).
  • BVerwG, 25.02.1954 - I B 196.53

    Rechtsstellung des Nachbarn bei baurechtlichen Dispensen - Zweckbestimmung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
    Bei der hier erhobenen Drittanfechtungsklage hängt die Klagebefugnis der Kläger, die nicht Adressaten des Verwaltungsaktes sind, im Sinne der so genannten Schutznormtheorie davon ab, ob die Möglichkeit einer Verletzung von Rechtsnormen besteht, die ausschließlich oder zumindest neben dem mit ihnen verfolgten allgemeinen Interesse auch dem Schutz von Individualinteressen der Kläger zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1954 - I B 196.53 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 8. März 2006 - 7 KS 146/02 - juris).
  • VGH Bayern, 04.06.2003 - 22 CS 03.1109

    Materielle Präklusion bei unsubstantiierten Einwendungen im

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.03.1985 - 7 B 64/84
  • VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids;

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